Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen der Dr. Schönberg KFZ Handel und Service GmbH,
nachfolgend KFZ GmbH genannt, und dem mit ihrem Kunden oder
Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
(2) Angebote sowie
Dienstleistungen der KFZ GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Eventuellen
Allgemeinen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden oder
Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen
werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die KFZ GmbH diesen
nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen oder Änderungen von
unseren Vertragsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung wirksam.
(3) Werden durch die KFZ GmbH zur Erbringung von
Leistungen Dritte, fremde Dienstleister, tätig, so werden diese dadurch
nicht Vertragspartner des Kunden oder Auftraggebers.
(4) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienste
und Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, wie er zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung festgelegt wurde. Die erbrachten Leistungen werden gemäß
der zum Vertragszeitpunkt vereinbarten Konditionen erbracht und
abgerechnet. Nimmt der Kunde oder Auftraggeber über den Vertragsumfang
hinausgehende Leistungen in Anspruch, so werden diese gemäß geltender
Preise abgerechnet.
(5) Angaben der KFZ GmbH in Prospekten,
Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Webseiten u.ä. sind unverbindlich.
Preise und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Preis- und
Leistungsveränderungen bleiben vorbehalten. Bei Schreib- oder
Rechenfehlern in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Webseiten
und Leistungshindernissen seitens unserer Vertragspartner, ist die
KFZ GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Entgeltfreie
Dienste und Leistungen können jederzeit eingestellt werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus
nicht.
(7) Die KFZ GmbH übernimmt keine Garantie dafür,
das die angebotenen Leistungen für einen bestimmten Dienst oder eine
bestimmte Anwendung geeignet sind, wenn dies nicht individuell im Vertrag
mit dem Kunden oder Auftraggeber festgelegt wurde.
(8) Die KFZ GmbH behält sich das Recht vor,
Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen sowie
technische Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die
Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
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Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind sofort nach
Rechnungsstellung und ohne Abzug zu bezahlen.
(2) Zahlungen werden zunächst auf die ältere
Schuld angerechnet die KFZ
GmbH informiert den Kunde oder Auftraggeber über die Art der erfolgten
Verrechnung. Sind der KFZ GmbH weitere Kosten entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
eventuell angefallene Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die KFZ
GmbH frei über den Betrag verfügen kann.
(3) Gerät der Kunde oder Auftraggeber mit seiner Zahlung
in Verzug, ist die KFZ GmbH berechtigt Zinsen in Höhe von 9,6%
jährlich zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die
KFZ GmbH ist zulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche
Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen, auch aus anderen mit uns bestehenden
Vertragsverhältnissen zu verweigern.
(4) Der Kunde oder Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, unstreitig oder von der KFZ GmbH anerkannt
sind. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen Kunden oder Auftraggeber nur
insoweit ausüben, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
(5) Unsere Preise beinhalten, wenn nicht ausdrücklich
anders angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer in der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Lieferungen für das Ausland können zusätzliche Zoll-
und andere Gebühren anfallen.
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Haftungsbeschränkung
(1) Die KFZ GmbH haftet nur für Schäden,
welche sie selbst oder von
uns beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung
oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
(2) Die KFZ GmbH haftet nicht für entgangenen
Gewinn, die Wiederbeschaffung von Daten, Schäden oder Verlust an den
gespeicherten oder übertragenen Daten oder indirekte Schäden, sei es,
dass diese beim Kunden oder Auftraggeber oder Dritten entstehen. Die KFZ
GmbH haftet ebenso nicht für sonstige
Vermögens- oder Sachschäden.
(3) Die KFZ GmbH haftet nicht für Schäden durch
Einwirkung aufgrund höherer
Gewalt. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind
Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund von Ereignissen, die
unsere Leistungen erschweren oder unmöglich machen nicht durch die KFZ
GmbH zu vertreten.
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Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde oder Auftraggeber ist verpflichtet, die Gebühren
und Beiträge, welche dem Kunden oder Auftraggeber durch eine
Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen der KfZ GmbH entstehen, an
Verwertungsgesellschaften, Krankenkasse und Träger der gesetzlichen
Sozialversicherungen, entsprechend deren separater Rechnungsstellung an
den Kunden oder Auftraggeber, zu entrichten. Eine Freistellung dieser
Zahlungsverpflichtungen, der KFZ GmbH gegenüber dem Kunden oder
Auftraggeber, findet nicht statt, auch wenn hierzu keine gesonderte
Vereinbarung getroffen wurde. Der Abzug dieser Gebühren und Beiträge
oder ein Minderungsanspruch auf geleistete oder noch fällige Zahlungen
des Kunden oder Auftraggebers an die KFZ GmbH ist
ausgeschlossen.
(2)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen,
eines Kaufvertrages oder Vertrages berühren die übrigen Bestimmungen
nicht; anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche
Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist Hochheim am Main.
(5) Für den Fall, dass der Kunde oder Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt, gilt der Sitz der KFZ GmbH als Gerichtsstand
vereinbart.
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